Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 113 Auswahl der Behörde

Stand: 13.04.2025

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Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Finanzbehörde angehört.

§ 112 § 114